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Vor laufenden Kameras: Vertreter der Kutscher (l.) mit ihren Anwälten und rechts die Stadt Rothenburg. Foto: Weber

Die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigt Einfahrverbot

Stadt gewinnt gegen Kutschbetriebe

ROTHENBURG/ANSBACH – Abgewiesen hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach unter dem Vorsitzenden Richter Günter Förster Donnerstagnachmittag den Einspruch der Kutschbetriebe gegen das von der Stadt Rothenburg verhängte Einfahrverbot für die Altstadt. Die drei Berufsrichter und die zwei ehrenamtlichen Richterinnen trugen bei ihrer Entscheidung vor allem der besonderen örtliche Gefahrenlage Rechnung.

Die Enge in den Altstadtgassen und auch die ansehnliche Besucherzahl im Innenbereich würden dabei ebenso in Anschlag gebracht wie die massiven Probleme für die Pferde auf dem Kopfsteinpflaster und eine Reihe weiterer Punkte, die bei dem Verfahren von Seiten der Stadt in die Waagschale geworfen wurden, betonte Richter Förster bei der mündlichen Begründung im Anschluss an die Urteilsverkündung.

Derzeit seien aus der Sicht des Gerichts die Voraussetzungen gegeben, den Kutschbetrieben zur Abwendung von Gefahren den Weg in die Altstadt zu verwehren, sagte er. Allerdings dürfe das von der Stadt nicht als Freibrief aufgefasst werden, die Pferdewagen für immer auszuschließen. „Wir sehen grundsätzlich durchaus die Möglichkeit, in der Altstadt von Rothenburg Kutschfahrten anzubieten,“ betonte Förster.

Er machte die Fuhrhalter in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass sie am Verwaltungsgericht dieses Recht gegebenenfalls über Widerstände der Stadt Rothenburg hinweg einklagen können. Beide Seiten – also einerseits die Fuhrhalter und andererseits die Stadt – seien gut beraten, wenn sie gemeinsam ein Konzept mit bedienbaren und auch realisierbaren Routen entwickeln.

Die Kutscher hatten vor dem Verwaltungsgericht auch gegen den Widerruf der Sondernutzungserlaubnisse geklagt. Die Stadt hatte den Tod eines Kutschpferdes im August 2009 zum Anlass genommen, ihnen in dieser Hinsicht einen Riegel vorzuschieben. Das Ordnungsamt listete in einer Dokumentation zahlreiche Vorfälle mit Pferdekutschen auf. Es kam zum einstimmigen Stadtratsbeschluss, den Fuhrhaltern die erteilten Sondernutzungserlaubnisse zum gewerblichen Betrieb von Pferdekutschen im Bereich der Rothenburger Altstadt mit Zustiegs- und Ausstiegsstellen am Schrannenplatz und vor dem Spitaltor mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 wieder zu entziehen.

Gleichzeitig wurde durch eine verkehrsrechtliche Anordnung, also durch das Aufstellen von Verkehrszeichen („Kutschenverbotsschilder“) an den Eingangstoren zum Innenstadtbereich die Einfahrt mit Gespannfuhrwerken untersagt. Ziel dieses Vorgehens sei es, die von den Kutschen ausgehenden Gefährdungen von Passanten und Sachbeschädigungen in der Altstadt zu verhindern, begründete die Stadt.

Demgegenüber beriefen sich die klagenden Fuhrhaltereien auf die in Artikel 12 des Grundgesetzes gewährleistete Berufsfreiheit. In dieses Grundrecht greife die Stadt unverhältnismäßig ein. Sie erhoben nicht nur Klage gegen die jeweiligen Verfügungen, sondern stellten auch Antrag auf Gewähr vorläufigen Rechtsschutzes. Auch diese Eilanträge wurden abgelehnt. Das Gericht legte den Streitwert der verschiedenen Verfahren auf insgesamt 40000 Euro fest. Die Kosten haben die unterlegenen Kutscher zu tragen.

Bei dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wurde die Stadt Rothenburg erstmals vertreten durch den künftigen Rechtsamtsleiter Michael Sommerkorn. Der hatte sich bereiterklärt, seinem künftigen Dienstherrn in der Zeit ohne juristischen Vertreter auszuhelfen und noch vor dem offiziellen Amtsantritt das Verfahren für ihn durchzuziehen. Für die Stadt waren auch Oberbürgermeister Walter Hartl und Ordnungsamtschef Roland Pfaffelhuber in den Gerichtssaal gekommen, um dort das Einfahrverbot für die Kutschen und auch den Widerruf der Sondernutzungserlaubnisse zu verteidigen.

ww, 14.01.2010


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