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Richter Günter Förster bei der Sitzung. Zeichnung: R. Hellenschmidt

Verwaltungsgericht bestätigt Einfahrverbot für Kutschen in die Altstadt

Großes Echo auf Spezialfall Rothenburg

ROTHENBURG – Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach zur Aussperrung der Kutschen aus der Altstadt stellen sich die Beteiligten auf die Konsequenzen ein. Die Entscheidung wird weit über unsere Region hinaus in einem Riesen-Medien-echo in Presse, Funk und Fernsehen als „Lex Rothenburg“ eingestuft und dürfte als solche wohl in die Geschichte der Rechtssprechung eingehen.

Bei dem Hauptverfahren in Sachen Einfahrverbot für die Pferdekutschen hat die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts jene ganz besondere Situation in der Tauberstadt gewürdigt. Dies betrifft sowohl die Enge der Gassen als auch die relativ große Zahl von Menschen, die bedingt durch den Tourismus im Herzen Rothenburgs unterwegs sind. Das Kopfsteinpflaster spielt als recht problematischer Fahrbahnbelag eine Rolle. Darauf kämen die Pferde mit den angespannten Wagen richtiggehend ins Schwimmen, wurde bei der Verhandlung unterstrichen.

Dass im Unterschied zu allen anderen Fahrzeugen, an deren Steuer Menschen Unfälle verursachen, bei Kutschen der zusätzliche Unwägbarkeitsfaktor Pferd hinzukomme, gelte überall, betonte Vorsitzender Richter Günter Förster in seiner Urteilsbegründung. Aber unter dem Aspekt der besonderen Gegebenheiten sei in der Rothenburger Altstadt eben ein ganz spezielles Gefahrenpotenzial in Zusammenhang mit Pferdefuhrwerken nicht in Abrede zu stellen.

Von daher sei derzeit das von der Stadt verhängte Einfahrverbot gerechtfertigt. Nicht von ungefähr war bei der Verhandlung von städtischer Seite durch den künftigen Leiter des Rechtsamts im Rathaus, Michael Sommerkorn, und auch durch Oberbürgermeister Walter Hartl auf den jüngsten Vorfall in Mittenwald mit sechs Verletzten (mindestens zwei davon schwer) bei einem Kutschunfall hingewiesen worden.

Bei einem ähnlichen Vorkommnis in der Rothenburger Altstadt seien schlimmste Folgen für Menschen zu befürchten. Schließlich ergebe sich für scheuende Pferde in äußerst schmalen Bereichen wie der Kirchgasse ein Tunneleffekt. Passanten hätten dort und an anderen Stellen keinerlei Ausweichmöglichkeiten.
Abgesehen von einer ganzen Latte von bisherigen Vorkommnissen mit Kutschen, die zum Glück mit Sachschaden abgingen, wurde an ein bedenkliches „besonderes Verfahren“ in Rothenburgs Altstadt erinnert. Rettungsfahrzeuge und Polizei schalteten hier sogar das Notsignal aus, um die Kutschpferde nicht zu irritieren.

Wie relativ leicht die Vierbeiner zum Scheuen zu bringen sind, zeigen zurückliegende Fälle. Einmal klapperte an einer Baustelle eine Metallplatte unter den Hufen. Ein andermal sorgte ein Bagger für Konfusion oder ein Blitz. Angesichts der erdrückenden Fakten hatten es die beiden Anwälte der Kutschbetriebe, Dr. B. Hohnann aus Würzburg und D. Dorn aus Nürnberg, relativ schwer die Argumentation von der Kutsche als normalem Fahrzeug aufrechtzuerhalten.

Die Polizei hatte zwei Beamte in den Gerichtssaal entsandt. Das bisherige Unfallgeschehen allein könne eine Aussperrung der Kutschen nicht rechtfertigen, meinten Polizeihauptkommissar Hans Herzog vom Abschnitt West des Polizeipräsidiums Mittelfranken und der Rothenburger Inspektionsleiter, Erster Polizeihauptkommissar Hans Albrecht. Doch müsse man dem Präventivgedanken Rechnung tragen.

Er freue sich, dass das Gericht der Auffassung der Stadt gefolgt sei, sagte gestern Oberbürgermeister Hartl in einer Stellungnahme. Man werde den Hinweis ernst nehmen und Vorschläge zu ungefährlicheren Routen für Kutschfahrten in der Altstadt, so sie von den Fuhrbetrieben kommen, ernsthaft prüfen. Auch Ordnungsamtsleiter Roland Pfaffelhuber atmete angesichts des Urteils auf.
Im Vorfeld des Verfahrens hatten die Kutscher als praktikable Route eine Trasse übers Plönlein vorgeschlagen. „Das ist doch bei der Glocke“, erkannte Richter Förster und spielte seine Ortskenntnis aus: Die Engstelle dort stelle diese Variante in Frage. Unser Zeichner hat diese Verbindung bei der im Gerichtssaal angefertigten Skizze gleich aufgegriffen.

Den Kutschbetrieben ist mit ausdrücklichem Hinweis auf den Spezial-fall Rothenburg bei dem ergangenen Urteil der Weg über die Berufung in der gleichen Instanz verbaut. Allerdings könnten sie bei einem Verfahren, das vom Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden wäre, die Zulassung der Berufung erstreiten. Nach der jüngsten Verhandlung gab es Signale, dass dieser Rechtsweg beschritten wird.

Auch mit der Beschilderung des Einfahrtsverbots an den Stadttoren befasste sich das Gericht. „Er habe da ein wenig Bauchschmerzen“, meinte der Richter und empfahl statt des normalen Verbotsschilds mit Textzusatz das Verbotsschild mit dem integrierten Sinnbild der Kutsche. Die jetzige Version (Text-Zusatz) war in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken gewählt worden. Die Schilder bleiben auf alle Fälle übers Wochenende noch zugehängt.

ww, 15.01.2010


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