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Stellten sich offen der Kritik: OB Walter Hartl (re) und Stadtkämmerer Franz Fisch. Foto: Schäfer

Verwaltung entschuldigte sich für „laienhafte Durchführung“

Fehler eingeräumt

ROTHENBURG – Dass eine Verwaltung mit einer öffentlichen Ent­schul­digung um Nachsicht, Verständnis und Entschuldigung bittet, weil sie in einer bestimmten Situation versagt hat, ist alles andere als selbst­verständlich. Es wurde kürzlich praktiziert. Oberbürgermeister Walter Hartl und sein Kämmerer Franz Fisch räumten vergangene Woche in einer einberufenen Informationsveranstaltung im Musiksaal Ver­säum­nisse im Zusammenhang mit dem Prozedere um die Fremdenver­kehrs­beitragspflicht ein.

Beide redeten erst gar nicht lange um den heißen Brei herum, sondern kamen gleich zur Sache. „Trotz langer Vorlaufzeit war das Timing schlecht. Auch fachlich ist nicht alles wünschenswert gelaufen“. Die städtische Finanzverwaltung habe in der Koordination und Ausführung „Schwächen gezeigt“ und mit der „laienhaften Durchführung“ zusätzlich Öl ins Feuer gegossen. Die Betroffenen seien „nicht genügend informiert und aufgeklärt“ worden. Auch in inhaltlichen Punkten musste die Verwaltung zurückrudern. „Rückwirkend dürfen wir die Abgabe nur vier Jahre und nicht sieben Jahre erheben“, gestand der Kämmerer ein.

Dass zwischen 400 und 470 Hauseigentümer, die vermieten und vom Frem­denverkehr profitieren, mit einer Abgabe belastet werden, die bislang nie erhoben wurde, daran ließen OB und Kämmerer keinen Zweifel. „Wir haben keine Wahl- oder Ermessensmöglichkeit und müssen diesen Schritt vollziehen“, so die Verwaltung.

Wie berichtet, erhebt die Stadt seit 1974 mit dem Erlass der Fremdenverfkehrsbeitragssatzung durch den Stadrat eine eigene Abgabe für Betriebe und Läden, die nachweislich aus dem Tourismus nennenswerte Einnahmen erzielen. Nun sollen auch die Hauseigentümer zahlen, die an solche Betriebe vermieten oder Vorteile aus dem Fremdenverkehr ziehen.
Auslöser war ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Dezember 2006, das die Verwaltung jetzt veranlasst, Vermietungen und Verpachtungen zum Fremdenverkehrsbeitrag zu veranlagen. Ansonsten droht über die Rechnungsprüfung Ungemach. „Wir machen uns strafbar“, so OB Hartl, „und Verwaltung und Stadtrat werden in die Haftung genommen“. Schon seit einigen Jahren wird die Stadt angehalten, ihre Einnahmemöglichkeiten zu nutzen, um den Haushalt zu entlasten. Andere Städte erheben bereits zusätzliche Abgaben von den Steuerzahlern oder bitten Gäste mit einer Kurtaxe zur Kasse als Entgelt für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen.

Die Stadt Rothenburg sieht sich angesichts der angespannten Finanzlage und der Rechtssprechung in der Pflicht, „die Fremdenverkehrsbeitragssatzung ordnungsgemäß zu vollziehen“. Die Hi­obs­­botschaft hatte die Verwaltung kurz vor Weihnachten an die betroffenen Hausbesitzer geschickt und nur eine kurze Zahlungsfrist eingeräumt, was zu einiger Entrüstung führte. Um die Wogen zu glätten, lud OB Hartl zu einer Info-Veranstaltung in den Musiksaal ein und nutzte die Zeit, um Fehler bei der Umsetzung zu korrigieren.

„Wir haben uns wegen der drohenden Einrede der Verjährung vermeintlich unter Zeitdruck gefühlt“, erläuterte Kämmerer Franz Fisch. „Hinzu kam noch ein Sachbearbeiterwechsel, so dass sich das Ganze zusätzlich verzögert hat“. Aus den Reihen der rund siebzig Versammlungsteilnehmer gab es herbe Kritik für die zusätzliche Abgabe und das Verwaltungsgebaren. „Das hat weder Hand noch Fuß“, hieß es. Außerdem wurde beklagt, dass die Steuerschraube immer weiter angezogen werde. „Irgenwann wird auch noch der Sauerstoff versteuert oder eine Pflasterabnutzungsgebühr verlangt“.

Angesichts des hohen Verwaltungsaufwandes für eine Abgabe, die nach ersten Schätzungen jährlich etwa 35000 Euro in die Kasse bringt, stelle sich die Frage der Verhältnismäßigkeit: „Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“. Einige fürchten um ihre Existenz durch die zusätzliche finanzielle Belastung. Anhand von zwei Berechnungsbeispielen erläuterte der Kämmerer, um welche Beitragssummen es im Einzelfall geht. Bei einer Gaststätte oder dem Facheinzelhandel mit 6000 Euro Mieteinnahmen sind nach Abzug der Ausgaben und des Vorteilssatzes von den Hausbesitzern monatlich 78 beziehungsweise 36 Euro zu entrichten.

Zu Wort meldete sich auch der Steuerbevollmächtigte der Nachbarstadt Creglingen. Er empfahl den Betroffenen, Widerspruch gegen die Abgabe einzulegen und sich juristisch zu wehren. OB Hartl stoppte die württembergische „Rechtsberatung“ mit dem Hinweis auf das bayerische Kommunalabgabengesetz.
Demnächst wird die Verwaltung überarbeitete Bescheide und vereinfachte Vordrucke verschicken, damit die Hausbesitzer die Formulare auch ohne Steuerberater ausfüllen können. Für Fragen bot Hartl „direkte Gespräche“ mit der Verwaltung an.

sis, 25.01.2010


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